B. Mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom 6. September 2019 liess die Versicherte beantragen, die Verfügung vom 5. Juli 2019 sei aufzuheben und es sei ihr eine halbe Rente zuzusprechen; alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge zulasten der Beschwerdegegnerin. In prozessualer Hinsicht verlangte die Beschwerdeführerin die unentgeltliche Prozessführung und in der Person des Unterzeichnenden einen unentgeltlichen Rechtsvertreter.