In der Folge wurden der Versicherten Beratung und Unterstützung bei der Stellensuche gewährt (IV-act. 27). Mit Wirkung ab dem 1. Dezember 2013 wurde die Beschwerdeführerin von der IV-Stelle C.________ in ihrem 50 %-Pensum festangestellt (IV-act. 30). Die Suche nach einer weiteren Arbeitsstelle verlief jedoch erfolglos (vgl. IV-act. 35). Daher beantragte die Versicherte mit Schreiben vom 14. Juli 2014 rückwirkend ab dem 1. Januar 2014 eine Rente (IV-act. 28). Während der Massnahmen zur beruflichen Eingliederung äusserte die Versicherte zudem den Wunsch auf Umschulung zur Arbeitsagogin (vgl. IV-act. 48 S. 2).