Da der medizinische Sachverhalt liquid ist, bleibt kein Raum für ein Gerichtsgutachten oder eine Rückweisung zur weiteren gutachterlichen Abklärung. Urteil S 2019 107 17 8. Es bleibt zu prüfen, wie sich die doch noch erhebliche Restarbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers auf seine Erwerbsfähigkeit auswirkt.