7.3 Zusammenfassend ist aus medizinischer Sicht davon auszugehen, dass dem Beschwerdeführer eine schwere Tätigkeit nicht mehr zumutbar ist. In einer angepassten Tätigkeit ist er dagegen zu 100 % arbeitsfähig. Leidensangepasst ist dabei eine Tätigkeit ohne Heben und Tragen von Lasten über 15 kg, ohne Arbeiten mit Zwangshaltung des Rumpfes und des Kopfes, ohne Arbeiten in gebückter Position, ohne rein gehende, stehende oder sitzende Arbeiten, ohne Besteigen von Leitern und Gerüsten oder viel Treppensteigen, ohne knieende oder in der Hocke zu verrichtende Arbeiten sowie Nachtschichtarbeit.