7.2 Insgesamt entspricht das MEDAS-Gutachten vom 4. Januar 2019 den praxisgemässen Anforderungen an den Beweiswert einer Expertise. So ist es für die streitigen Belange umfassend, beantwortet es doch in schlüssiger Weise die Frage nach den gesundheitlichen Beeinträchtigungen und der Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers und beruht auf eingehenden und allseitigen fachärztlichen Untersuchungen. Die Gutachter schilderten ausführlich die vom Beschwerdeführer erwähnten Leiden und Einschränkungen und setzten sich detailliert damit sowie mit dem stark auffälligen Verhalten des Beschwerdeführers auseinander. Auf das MEDAS-Gutachten darf somit abgestellt werden.