Indem Dr. G.________ im jüngsten Bericht vom 28. August 2019 bestätigt hatte, dass der psychische Zustand im Vergleich zu den Vorberichten weiterhin unverändert sei (BF-act. 4), kann eine Verschlechterung seit der gutachterlichen Untersuchung vom 3. Oktober 2018 (IV-act. 225/79) ausgeschlossen werden.