Im Übrigen bemängelte der Neurologe Widersprüche im MEDAS-Gutachten vom 4. Januar 2019 und widersprach insbesondere dem darin erhobenen Vorwurf der Aggravation und Simulation. Angesichts des in den Akten mehrfach festgestellten aggravatorischen Verhaltens vermögen Dr. F.________s Angaben das MEDAS-Gutachten vom 4. Januar 2019 nicht in Frage zu stellen. Dr. F.________ gibt die Angaben des Beschwerdeführers ungefiltert wieder, ohne sich mit deren Plausibilität auseinanderzusetzen. Die gegenüber dem neurologischen Teilgutachten der MEDAS erhobene Kritik lässt eine Diskussion der Urteil S 2019 107 15