In einem Bericht vom 4. April 2018 (IV-act. 202) gab er lediglich die Einträge in der Krankengeschichte aus den Jahren 2016 und 2017 wieder. Seinem – nicht unterzeichneten – Schreiben vom 6. März 2019 an den Rechtsvertreter des Beschwerdeführers (IV-act. 234/1–3) schliesslich lässt sich für das Jahr 2018 eine einzelne, am 26. September 2018 erfolgte Konsultation entnehmen. Im Übrigen bemängelte der Neurologe Widersprüche im MEDAS-Gutachten vom 4. Januar 2019 und widersprach insbesondere dem darin erhobenen Vorwurf der Aggravation und Simulation.