Während sich Dr. E.________ in der jüngsten Stellungnahme nicht mehr zur Arbeitsfähigkeit äussert, ging er im IV-Bericht vom 19. April 2018 (IVact. 205) von der Zumutbarkeit einer vollzeitlichen Arbeit in leidensangepasster Tätigkeit aus (IV-act. 205/6), was im Einklang mit der Beurteilung und Einschätzung im MEDAS- Gutachten vom 4. Januar 2019 steht. Vor diesem Hintergrund überzeugt die diametral entgegenstehende Einschätzung desselben Kardiologen in den ärztlichen Attesten vom 30. Januar 2018 (IV-act. 197) und vom 4. März 2019 (IV-act. 234/4) in keiner Weise.