Im Rahmen der Konsistenzprüfung erwogen die Gutachter, dass sich multiple und schwerwiegende lnkonsistenzen ergäben, welche in der Art und Ausprägung mindestens als schwere Aggravation und negative Antwortverzerrung zu sehen seien, teilweise aber auch die Kriterien der Simulation schwerer Erkrankungen erfüllten. Gestützt darauf schätzten sie ein, dass die angestammte Tätigkeit als Bauhelfer insbesondere aus orthopädischen Gründen zu schwer und nicht mehr zumutbar sei. Dies gelte auch retrospektiv. In angepasster Tätigkeit bestehe eine 100%ige Arbeitsfähigkeit. Diese gelte auch durchgängig retrospektiv, sehr wahrscheinlich auch schon seit 2004 (IV-act. 225/10).