Zu Belastungsfaktoren und Ressourcen gaben die Gutachter an, es bestehe ein niedriger schulischer und beruflicher Bildungsstand mit sechs Schuljahren ohne Berufsabschluss. Es habe früher schon eine mehrjährige Abhängigkeit von der Sozialverwaltung bestanden mit nur zeitweisen Tätigkeiten als Hilfsarbeiter auf dem Bau, zuletzt bis ins Jahr 2000, und in Einsatzprogrammen. Der Beschwerdeführer verfüge aber über gute sprachliche Kompetenzen, gehe wohl auch gerne spazieren da sich die Knieschmerzen damit bessern würden. Er verfüge über den Führerschein, sei sozial integriert und verheiratet mit noch nicht volljährigen Kindern.