Der erstmals 2018 diagnostizierte Diabetes mellitus sei mit oralen Antidiabetika eingestellt, jedoch optimierungsbedürftig. Hieraus resultierten keine quantitativen Einschränkungen der Arbeitsfähigkeit. Hinsichtlich dem Fähigkeitsprofil seien aber leichte Einschränkungen zu formulieren (keine Nachtschichten). Diabetes-Folgeschäden seien nicht nachweisbar, insbesondere sei auch keine Polyneuropathie objektivierbar. Auch bestünden trotz der Gefässrisikofaktoren (Diabetes mellitus, Hypertonie, Hyperlipidämie, starker Nikotinkonsum) keine Hinweise für eine zerebrale Angiopathie. Andere internistische Diagnosen seien allesamt ohne quantitative Leistungsrelevanz.