Angesichts dieser schwergradigen Auffälligkeiten müssten mindestens schwere aggravatorische Befund- und Aussageverzerrungen angenommen werden. Es ergäben sich auch deutliche Hinweise, dass darüber hinaus sogar sehr wahrscheinlich eine teilweise provozierte und nicht authentische Symptomdarstellung schwergradiger Erkrankungen versucht worden sei, welche so nicht vorlägen. Dies sei wohl gezielt im Kontext des Gutachtens und vergleichbar zum Gutachten 2004 geschehen, gut denkbar mit dem Zweck der Erlangung einer Leistung. Umso mehr seien die anamnestischen Angaben des Versicherten sehr kritisch zu prüfen.