Dazu führten die Gutachter aus, aufgrund der schwerwiegenden Inkonsistenzen müssten vielfach die aktenkundig dargestellten Diagnosen stark relativiert werden. Bei dem Versicherten ergäben sich in allen Gutachten auffällige Verhaltensbeobachtungen, welche in Gesamtschau das Bild einer hochwahrscheinlich bewusst inszenierten Darstellung schwerer Erkrankungen vermittelten, die mindestens teilweise als schwergradige Aggravation zu interpretieren sei, aber auch teilweise schon die Kriterien der Simulation erfülle.