Darin kam der Gutachter zum Schluss, dass in den früheren psychiatrischen Expertisen keine anschaulichen und gut nachvollziehbaren anamnestischen Angaben enthalten seien, aus denen sich Befunde mit der notwendigen Sicherheit ableiten liessen, die das Vorliegen einer spezifischen psychiatrischen Diagnose beweisen würden. Auch die Ergebnisse der Observation im Sommer 2013 zeigten den Exploranden in einer Weise, die nicht zum Zustand passe, der in den letzten Expertisen beschrieben worden sei.