E. Replicando wiederholte der nunmehr anwaltlich vertretene Beschwerdeführer die gestellten Anträge und stellte subeventualiter den Antrag auf Rückweisung der Sache an die IV-Stelle mit der Verpflichtung, ein Obergutachten einzuholen. Weiter ersuchte er erneut um Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung und Bestellung von Rechtsanwalt B.________ als unentgeltlicher Rechtsvertreter (act. 12 S. 2). Im Wesentlichen macht der Beschwerdeführer eine Verschlechterung seines Gesundheitszustandes seit der Renteneinstellung im Jahr 2015 geltend (act. 12 S. 4 und 7). Weiterhin bestreitet er die Beweiskraft des MEDAS-Gutachtens vom 4. Januar 2019 (act. 12 S. 5–7).