B. Dagegen erhob A.________ am 23. August 2019 Beschwerde mit dem Rechtsbegehren um Aufhebung der angefochtenen Verfügung und Zusprechung einer Rente nach Gesetz, eventualiter um Einholung eines medizinischen Obergutachtens. Weiter ersuchte der nicht vertretene Beschwerdeführer um Bestellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistandes und Bewilligung der unentgeltlichen Prozessführung. Im Wesentlichen bestreitet der Beschwerdeführer die Beweiskraft des MEDAS-Gutachtens vom 4. Januar 2019 (act. 1). Urteil S 2019 107 3