Inzwischen hatte sich A.________ am 19. Januar 2018 unter Hinweis auf seine Bereitschaft, sich der Begutachtung zu unterziehen, erneut zum Leistungsbezug angemeldet (IV-act. 190). Nach Einholung aktueller Auskünfte der behandelnden Ärzte gab die IV-Stelle Zug ein polydisziplinäres Gutachten in Auftrag (MEDAS-Gutachten vom 4. Januar 2019 [IV-act. 225]). Gestützt darauf verfügte sie am 2. Juli 2019 – nach Durchführung des Vorbescheidvefahrens (IV-act. 228 ff.) – die Ablehnung des Leistungsbegehrens mangels eines rentenbegründenden Invaliditätsgrades (IV-act. 237).