Auch der vom Beschwerdeführer beschriebene Tagesablauf mit Perioden von nächtlicher Schlaflosigkeit und Müdigkeit tagsüber vermag noch keineswegs für eine unabänderliche Belastung zu sprechen, wird doch von den meisten Ärzten immer wieder auf die mangelnde Schlafhygiene und eine empfohlene Überprüfung des Schmerzmittelkonsums hingewiesen, die angegangen werden müsste. Entgegen der Darstellung des Beschwerdeführers sind damit – wie im C.________- Gutachten abgehandelt – jedenfalls durchaus noch Ressourcen und Fähigkeiten, die der Beschwerdeführer auch in seiner Tätigkeit als Vermögensverwalter/-berater zweifellos