Auch die regelmässigen Spaziergänge mit seinem Hund macht er offensichtlich gerne, sodass diesbezüglich jedenfalls nicht von einem "spazieren gehen müssen", um nicht gegen das Tierschutzgesetz zu verstossen, gesprochen werden kann und diese Argumentation doch reichlich weit hergeholt erscheint. Auch der vom Beschwerdeführer beschriebene Tagesablauf mit Perioden von nächtlicher Schlaflosigkeit und Müdigkeit tagsüber vermag noch keineswegs für eine unabänderliche Belastung zu sprechen, wird doch von den meisten Ärzten immer wieder auf die mangelnde Schlafhygiene und eine empfohlene Überprüfung des Schmerzmittelkonsums hingewiesen, die angegangen werden müsste.