zu seinen Kindern, Ziehkindern und Enkeln und auch zu drei Freunden. Auch die regelmässigen Spaziergänge mit seinem Hund macht er offensichtlich gerne, sodass diesbezüglich jedenfalls nicht von einem "spazieren gehen müssen", um nicht gegen das Tierschutzgesetz zu verstossen, gesprochen werden kann und diese Argumentation doch reichlich weit hergeholt erscheint.