5.5 Soweit der Beschwerdeführer geltend machen lässt, dass im C.________- Gutachten die Fähigkeiten, Ressourcen und Belastungen unzutreffend gewürdigt worden seien, ist er nicht zu hören. Er pflegt offenbar nach eigenen Angaben einen guten Kontakt Urteil S 2019 106 31