5.4 Die vom Beschwerdeführer geltend gemachten Thoraxschmerzen, Präkollapszustände und ausgeprägten Schweissausbrüche, die von den C.________-Gutachtern nicht berücksichtigt worden sein sollen, waren indessen auch den Gutachtern bekannt. Zudem haben die diesbezüglichen Untersuchungen des Kardiologen Dr. J.________ keine neuen Erkenntnisse erbracht und insbesondere auch keine Verschlechterung der kardiologischen Situation nachgewiesen. Aus kardiologischer Sicht steht gemäss Dr. J.________ nach wie vor die Eindämmung der beim Beschwerdeführer bestehenden kardiovaskulären Risikofaktoren (Nikotinabusus, arterielle Hypertonie, Dyslipidämie) im Vordergrund.