Dass der Beschwerdeführer – wie von ihm moniert und vom Gutachter auch so festgehalten – am Ende der Begutachtung eingenickt ist, lässt sich ohne weiteres damit erklären, dass eine länger andauernde Begutachtungssituation zweifellos anstrengend ist und in nachvollziehbarer Weise bei schneller Ermüdbarkeit auch zu einem solchen Einnicken führen kann. Eine andere Beurteilung lässt sich daraus jedoch keineswegs ableiten. Auch wenn die Genese dieser Schlafattacken und Aussetzer noch nicht feststeht, so drängt sich doch der erhebliche Verdacht auf, dass dies mit der psychischen Problematik und dem Schmerzmittelkonsum zusammenhängt.