Empfohlen wird dazu eine verbesserte Schlafhygiene, ein Absetzen (opioidhaltiger) Schmerzmedikamente und die Anbindung an eine Psychotherapie. Die weiteren Abklärungen, die nach dem C.________-Gutachten durchgeführt wurden, vermochten jedenfalls bisher kein OSAS nachzuweisen und es bestand auch lediglich der Verdacht auf eine Narkolepsie, die beide zudem – entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers – durchaus behandelbar oder einer Behandlung zumindest zugänglich sind.