nach eigenem Bekunden im Rahmen des C.________-Gutachtens allein mit dem Auto nach AE.________ zum Untersuch und wieder nach Hause gefahren ist (IV-act. 77 - 43/82), war jedenfalls mehr als unvernünftig und in hohem Masse gefährlich, wenn jederzeit mit einem Einnicken gerechnet werden musste. Immerhin erscheint es als krass widersprüchlich, wenn einerseits eine Fahrfähigkeit propagiert, andererseits aber auf eine volle Arbeitsunfähigkeit in meist sitzender administrativer Tätigkeit gepocht wird.