__ nicht gefolgt werden. Die vom Beschwerdeführer in den Rechtsschriften vorgenommene eigene Diagnostik bezüglich depressiver Symptomatik kann dabei mangels fachlicher Kompetenz nicht berücksichtigt werden. Vielmehr ist auf die Einschätzung des nicht therapierenden psychiatrischen C.________-Gutachters Dr. Q.________ abzustellen, der von einer die Arbeitsfähigkeit beeinflussenden leichten bis mittelgradigen depressiven Episode ausgeht. Beeinträchtigt wird die Arbeitsfähigkeit in einer leidensangepassten Tätigkeit demnach aufgrund der wohl am ehesten durch die Depression bedingten – und in den meisten ärztlichen Berichten erwähnten und seit etlicher Zeit bekannten – erhöhten Ermüdbarkeit.