Widersprüchlich ist sodann einerseits auch ihre Einschätzung einer mittelgradigen depressiven Episode bei doch recht geringfügigen psychischen Befunden, wenn sie andererseits im BDI (Beck Depressionsinventar), bei dem es sich notabene um eine Selbstbeurteilung durch den Patienten handelt, auf einen schweren depressiven Zustand schliesst. Eine Persönlichkeitsstörung diagnostiziert sie ebenfalls nicht, sondern geht lediglich von Persönlichkeitszügen zwanghafter, paranoider und emotional-insta- biler Art aus. Ängste erwähnt sie zwar; allerdings stützt sie sich auch hier auf die subjektiven Angaben des Beschwerdeführers.