Urteil S 2019 106 28 5.1 Das polydisziplinäre Gutachten des C.________ vom 18. September 2018 erfüllt alle Kriterien und Anforderungen, die an ein beweiskräftiges Gutachten zu stellen sind. Das Gutachten selbst ist umfassend, basiert auf Kenntnis sämtlicher Vorakten und beruht auf allseitigen Untersuchungen derjenigen ärztlichen Fachrichtungen, die für die Beurteilung des Gesundheitszustands des Beschwerdeführers in Betracht kommen. Es berücksichtigt die vom Beschwerdeführer geklagten Beschwerden und leuchtet in der Darlegung der medizinischen Zusammenhänge und in der Beurteilung der medizinischen Situation ein.