4.9 Am 15. November 2019 nahm RAD-Arzt Dr. N.________ dahingehend Stellung, als den Neuakten keine Befunde entnommen werden könnten, die eine von der bisherigen abweichende Beurteilung der Arbeitsfähigkeit zu begründen vermöchten (BG-Beilage zur Vernehmlassung). Eine klare diagnostische Zuordnung der beklagten Schlafprobleme bzw. der in diesem Zusammenhang bestehenden Schlafattacken sei bis dato nicht gelungen, während differentialdiagnostisch an eine Hypersomnie und/oder zirkadiane Schlaf-Wachrhythmusstörung (bei Verdacht auf Narkolepsie) und an ein OSAS (obstruktives Schlaf-Apnoesyndrom, das behandelbar sei, gedacht worden sei.