4.8.3 Am 17. Juni 2019 führte Hausarzt Dr. K.________ zuhanden des Beschwerdeführers aus, dass dieser unter anderem Tramadol Mepha Tropfen 10 ml einnehme (BF-Beila- ge 3). Sodann bestätigte er dem Beschwerdeführer, dass er Autofahren dürfe. Wegen zahlreicher Arztbesuche sei er auf ein Auto angewiesen; auch nach der neurologischen Untersuchung habe es keinen Anhaltspunkt bezüglich Einschränkung beim Autofahren gegeben. Der Patient sei über die Vorsichtsmassnahmen informiert worden und halte sich strikt daran.