barkeit festgehalten. Es sei somit ein vergleichbarer Gesundheitsschaden fast identisch psychopathologisch beschrieben worden. Lediglich in der Beurteilung der Leistungsfähigkeit differierten die beiden Psychiater. Während Dr. Q.________ eine (dauerhafte) 20%ige Einschränkung der Arbeitsfähigkeit beurteile, schätze Dr. X.________ eine komplette (100%ige) Arbeitsunfähigkeit.