Bezogen auf ein 100 %-Pensum betrage die Arbeits- und Leistungsfähigkeit insgesamt in der bisherigen Tätigkeit 80 %. Von dieser Arbeitsfähigkeit könne gemittelt seit Oktober 2015 ausgegangen werden. In einer angepassten Tätigkeit, bei der es sich um eine körperlich leichte und intermittierend mittelschwere Tätigkeit unter Wechselbelastung handeln müsste, betrage die mögliche Präsenzzeit sieben bis acht Stunden, wobei keine Schichtarbeiten und kein Heben und Tragen schwerer Lasten möglich seien. Dabei sei eine Einschränkung der Leistungsfähigkeit wegen der durch die Depression bedingten erhöhten Ermüdbarkeit zu berücksichtigen.