Hinsichtlich der Arbeitsfähigkeit hielten die Gutachter interdisziplinär zusammenfassend fest, dass die Tätigkeit auf dem Bau wie auch andere körperlich schwere Tätigkeiten dem Exploranden nicht mehr zumutbar seien. Die zuletzt ausgeübte Tätigkeit im Büro wie auch andere körperlich leichte bis intermittierend mittelschwere, adaptierte Tätigkeiten unter geringer Belastung seien ihm jedoch sieben bis acht Stunden zumutbar. Dabei bestehe eine leichte Leistungseinbusse und ein leicht reduziertes Rendement aufgrund der durch die Depression bedingten erhöhten Ermüdbarkeit. Bezogen auf ein 100 %-Pensum betrage die Arbeits- und Leistungsfähigkeit insgesamt in der bisherigen Tätigkeit 80 %.