Aus allgemeininternistischer Sicht fänden sich keine weiteren Befunde und Diagnosen, die eine zusätzliche Einschränkung der Arbeitsfähigkeit begründeten. Zu Belastungsfaktoren und Ressourcen äusserten sich die Gutachter dahingehend, dass aus Sicht des Bewegungsapparates für körperlich leichte bis gelegentlich mittelschwere Urteil S 2019 106 17