Aus angiologischer Sicht bestehe für Tätigkeiten auf dem Bau wie auch für andere körperlich schwere Tätigkeiten eine bleibende Arbeitsunfähigkeit bei Zustand nach Operation eines Aortenaneurysmas. Dagegen sei die Arbeitsfähigkeit in der aktuellen Tätigkeit im Büro wie auch in anderen körperlich mittelschweren und leichten Tätigkeiten nicht eingeschränkt, wobei das Heben und Tragen schwerer Lasten vermieden werden sollte. Aus psychiatrischer Sicht bestehe in der zuletzt ausgeübten wie auch in anderen körperlichen Verweistätigkeiten eine Arbeits- und Leistungsfähigkeit von 80 % aufgrund einer leichten bis mittelgradigen depressiven Episode.