Urteil S 2019 106 16 V-Fraktur rechts ein chronisches unspezifisches multilokuläres Schmerzsyndrom entstanden. Für körperlich schwere Tätigkeiten bestehe eine volle Arbeitsunfähigkeit. Dagegen bestehe für die zuletzt ausgeübte Tätigkeit im Büro wie auch für andere körperlich leichte bis gelegentlich mittelschwere Tätigkeiten unter Wechselbelastung eine Arbeits- und Leistungsfähigkeit von 100 %.