4.1.7 Der Facharzt FMH Innere Medizin und Gefässkrankheiten, Dr. med. L.________, verneinte im Arztbericht vom 22. Februar 2017 (IV-act. 37) das Vorliegen relevanter Einschränkungen betreffend Arbeitsfähigkeit, abgesehen vom Heben von schweren Lasten von über 20 bis 25 kg aufgrund der Diagnose dilatative Arteriopathie mit aktuell stenosefrei perfundierter Rohrprothese und unauffälliger proximaler Anastomose bei Aortenersatz; er erachtete die bisherige wie auch eine adaptierte Tätigkeit ab sofort zu 100 % als zumutbar und attestierte dem Beschwerdeführer in anderen Tätigkeiten eine normale Arbeitsleistung im Alltag, Büro oder Verkauf.