Zur Vorgeschichte ergibt sich aus den Akten, dass sich der Beschwerdeführer – damals noch als selbständiger Schaler und Maurer tätig gewesen – erstmals im September 1991 bei der IV-Stelle zum Leistungsbezug anmeldete, nachdem er sich im November 1990 bei Fräsarbeiten auf dem Bau Ring- und Mittelfinger der linken Hand schwer verletzt hatte. In der Folge wurde er, da er in der bisherigen Tätigkeit nicht mehr einsetzbar war, von der Invalidenversicherung bei der Umschulung auf eine neue Tätigkeit und bei der Geschäftsübernahme als Selbständigerwerbender im Bereich Haushaltgeräte unterstützt (IV-act. 1 - 28 ff.).