Im Übrigen beinhalte die Untersuchung und Abklärung des Gesundheitszustandes einer Person mehr als nur die Subsumption von Befunden, weshalb auf die anwaltlichen Ausführungen in der Replik mangels medizinischen Fundaments nicht einzugehen sei. Auf eine weitere Begutachtung sei angesichts der Abklärungen der IV-Stelle zu verzichten, zumal erfahrungsgemäss weitere medizinische Untersuchungen die Sache nicht vereinfachten, sondern verkomplizierten.