Die Würdigung von Fähigkeiten, Ressourcen und Belastungen durch das C.________ sei ebenfalls fraglich. Es sei vielmehr so, dass kaum Ressourcen vorhanden seien, was der trostlose Tagesablauf des Beschwerdeführers vor Augen führe. Es seien keine Ressourcen vorhanden, die es ihm erlauben würden, eine Arbeitsfähigkeit von 80 % verwerten zu können. Das Aktivitätsniveau sei eingeschränkt, Inkonsistenzen seien nicht vorhanden, zumal auch das Autofahren kaum noch zu vertreten sei. Das C.________- Gutachten basiere weder auf den vollständigen Akten, noch berücksichtige es die geklagten Beschwerden.