Eine Arbeitsunfähigkeit von bloss 20 % sei – im Gegensatz zur Auffassung des RAD – mit den vorliegenden Befunden keineswegs realistisch, sondern müsse stark angezweifelt werden. Niemand setze einen regelmässig einschlafenden Arbeitnehmer ein; ein solches Verhalten würde umgehend zu einem Verweis und im Wiederholungsfall zur fristlosen Kündigung führen.