Fraglich sei auch die psychiatrische Beurteilung, da der C.________-Psychiater im Gegensatz zum behandelnden Psychiater fälschlicherweise keine Ängste festgestellt habe. Zudem sei unklar, weshalb beim Beschwerdeführer im C.________-Gutachten nur eine leichte bis mittelgradige depressive Episode diagnostiziert worden sei, nachdem bei der Begutachtung mindestens vier Symptome einer mittelgradigen Episode festgestellt worden seien.