Zur Diagnose einer paranoiden Psychose der den Beschwerdeführer seit 18. Januar 2019 behandelnden Psychiaterin Dr. J.________ ist anzufügen, dass sie diese explizit für den "18. Januar 2019 zu Beginn der Behandlung" diagnostiziert hat (vgl. Bericht vom 24. Mai 2019, Ziff. 2.5). Er habe bis 9. April 2019 während eines Jahres fast täglich 2 Liter Alkohol getrunken und trinke erst seit 10. April 2019 keinen mehr (Ziff. 2.2). Finde keine adäquate medikamentöse Behandlung statt, sei die Prognose ungünstig (Ziff. 2.7). Die Betonung von Dr. J.________, diese Diagnose habe "am 18. Januar 2019 zu Beginn der Behandlung" bestanden, lässt Interpretationsspielraum offen.