_ vom 14. April 2015; IV-act. 38). Des Weiteren war die bipolare affektive Störung des Beschwerdeführers seit September 2015 als remittiert ausgewiesen, was eine Arbeitsfähigkeit in der freien Wirtschaft zu 80 % zur Folge hat (allerdings erst nach 12 Monaten Probearbeit in geschütztem Rahmen). Bereits damals wurde die Wichtigkeit einer kontinuierlichen regulären ambulanten Betreuung sowie Urteil S 2019 105 10