5. Umstritten und zu prüfen ist vorliegend, ob die Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers in einem leistungsrelevanten Ausmass eingeschränkt ist. 5.1 Der Beschwerdeführer macht einen unstabilen Verlauf seines Gesundheitszustands mit extremen Rückfällen geltend und verweist zur Begründung unter anderem auf die stationäre Behandlung im Psychiatriezentrum I.________ vom 13. Mai bis 10. September 2015 und auf die von Dr. J.________ diagnostizierte paranoide Psychose (vgl. Bericht vom 24. Mai 2019).