erfolgreich beendet worden seien. Im aktuellen lV-Arztbericht der behandelnden Psychiaterin Dr. J.________ sei zudem zu erfahren, dass der Beschwerdeführer vor Behandlungsaufnahme zumindest regelmässigen Alkoholüberkonsum betrieben habe und auch ein Cannabiskonsum nicht wirklich auszuschliessen sei. Zu Beginn der Behandlung bei Dr. J.________ habe der Beschwerdeführer offensichtlich ein psychotisches Zustandsbild gezeigt, so dass Frau J.________ (wahrscheinlich auch in Unkenntnis der ärztlichen Vorberichterstattung) die Diagnose einer paranoiden Schizophrenie gemäss ICD-10 F20.0 gestellt habe.