4.8 In der Stellungnahme vom 11. Januar 2016 ging der RAD-Psychiater G.________ gestützt auf den Bericht des Psychiatriezentrums I.________ vom 11. September 2015 und auf das Triagegespräch vom 17. August 2015 von einer weitgehend uneingeschränkten Arbeitsfähigkeit des Beschwerdeführers für jegliche Tätigkeiten in der freien Wirtschaft aus (Ausnahme: Nachtarbeit; IV-act. 61).