4.7 Doktor med. univ. (MKD) H.________, Psychiatriezentrum I.________, wies in seinem Bericht vom 11. September 2015 darauf hin, dass die bipolare affektive Störung (F 31.7) gegenwärtig remittiert sei (IV-act. 54). Für eine günstige Prognose seien vor allem eine kontinuierliche reguläre ambulante Betreuung und Compliance des Beschwerdeführers sehr wichtig. Der Beschwerdeführer sei auf dem freien Arbeitsmarkt zu 80 % arbeitsfähig, allerdings erst nach einer 12-monatigen Probearbeit in einem geschützten Rahmen.