Urteil S 2019 105 8 gegenwärtigen Zeitpunkt könne von einer Arbeitsfähigkeit sowohl angestammt wie auch angepasst von mindestens 50 % auch in der freien Wirtschaft ausgegangen werden. Diese könnte im Rahmen von beruflichen Massnahmen auf ein Pensum von 80 bis 100 % gesteigert werden (IV-act. 48-1).